Stand: 01. August 2024
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über Logistikdienstleistungen zwischen der Glimmer Trek GmbH, Nördliche Hildapromenade 3, 76133 Karlsruhe (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber").
Aufträge werden durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung angenommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Der Auftragnehmer übernimmt die Beförderung von Gütern entsprechend den vereinbarten Bedingungen. Die Leistung umfasst die Abholung, den Transport und die Zustellung der Güter.
Bei Lageraufträgen erfolgt die Einlagerung, Verwaltung und Auslagerung der Güter nach den vereinbarten Spezifikationen.
Zusätzliche Leistungen wie Verpackung, Montage oder besondere Behandlung werden gesondert vereinbart und berechnet.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des HGB und CMR-Abkommen, soweit anwendbar.
Die Haftung für Schäden ist begrenzt auf 8,33 SZR je Kilogramm des beschädigten oder verlorenen Gutes, höchstens jedoch auf den tatsächlichen Wert des Gutes.
Ausgeschlossen ist die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Gefahr geht mit der Übernahme des Gutes auf den Auftragnehmer über und kehrt mit der ordnungsgemäßen Ablieferung an den Empfänger zurück.
Der Auftragnehmer unterhält eine Transportversicherung entsprechend den gesetzlichen Mindestanforderungen. Zusätzliche Versicherungen können gegen Aufpreis vereinbart werden.
Der Auftraggeber hat vollständige und richtige Angaben über Art, Beschaffenheit, Wert und besondere Eigenschaften des Gutes zu machen.
Das Gut ist transportgerecht zu verpacken und zu kennzeichnen. Bei unzureichender Verpackung übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für dadurch entstehende Schäden.
Das Gut ist zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zur Abholung bereitzustellen.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, die Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Ansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Gutes oder ab dem Zeitpunkt, zu dem das Gut hätte abgeliefert werden müssen.
Erfüllungsort für alle Leistungen ist Karlsruhe.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Karlsruhe, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu ändern. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt.